Pfändung von Corona-Soforthilfe im Strafverfahren
Mit Beschluss vom 13. Mai 2020, Az. 1 V 1286/20 AO, hat Finanzgericht Münster entschieden, dass die im Rahmen der Corona-Soforthilfemaßnahmen gezahlten Gelder nicht der Pfändung unterliegen und vom Finanzamt freizugeben sind. Die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf das Ermittlungsverfahren, denn nicht nur die Abgaben-, sonder auch die Strafprozessordnung verweisen in Bezug auf die Vollstreckung…