Vermögensarrest gegen Unternehmen; Rechtstipp online
Die Vermögensabschöpfung im Strafverfahren ist spätestens seit Inkrafttreten ihres Reformgesetzes im Jahr 2017 ein häufig verwendetes Zwangsmittel der Strafverfolgungsbehörden. Nicht selten treffen die Maßnahmen des Vermögensarrestes oder der Beschlagnahme dabei auch Unternehmen, die als sog. Nebenbeteiligte am Strafverfahren teilnehmen. Die Auswirkungen eines Vermögensarrestes in das Vermögen der Nebenbeteiligten können massiv sein und das Unternehmen schwer belasten.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns in einem weiteren Rechtstipp der Frage gewidmet, wie man als Unternehmen mit einem Vermögensarrest umgehen sollte, worauf es zu achten gilt und welche Maßnahmen man dringend unterlassen muss.
Lesen Sie hier: Vermögensarrest gegen Unternehmen, §§ 111e, 111f StPO, §§ 73, 73b, 73c StGB.