201903.19
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Rechtstipp zur Einziehungsbeteiligung

Das Vermögensabschöpfungsrecht ist spätestens seit der Reform 2017 in der Praxis angekommen. Staatsanwaltschaften nutzen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen wie den Vermögensarrest und die Beschlagnahme immer häufiger, um schon im Ermittlungsverfahren auf Vermögenswerte des Betroffenen zuzugreifen. Dieser muss nicht der vermeintliche Täter oder Teilnehmer der Straftat sein, ein Vermögensarrest kann auch in das Vermögen eines Unbeteiligten ausgebracht werden. Regelmäßig werden daher nicht nur Familienangehörige, sondern gerade auch Unternehmen mit einem Vermögensarrest belastet. Was das bedeutet und wie man sich dagegen wehren kann, haben wir Ihnen in einem weiteren Rechtstipp hier aufbereitet.