Eckdaten

2005-2010:

Studium der Rechtswissenschaften in Mainz mit Schwerpunkt im Strafrecht (Wirtschaftsstrafrecht, Strafverteidigung, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht); Abschluss mit Prädikatsexamen.

2010-2012:

Referendariat im Landgerichtsbezirk Wiesbaden, Schwerpunktbereich Strafrecht; Abschluss mit Prädikatsexamen.

2013:

Selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt für Strafrecht in Wiesbaden; Autor des Löwe/Rosenberg Großkommentars zur Strafprozessordnung im Bereich Vermögensabschöpfung nach §§ 111b ff. StPO.; Stipendiat der Lang-Hinrichsen Stiftung.

2014:

Im Sommersemester 2014 Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Johannes Gutenberg Universität Mainz; Gründung der Strafrechtsboutique Johann & Jördens Rechtsanwälte.

2014-2017:

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht von Herrn Prof. Dr. Volker Erb, Johannes Gutenberg Universität Mainz; Arbeitsgemeinschaftsleiter im Strafrecht.

2018:

Promotion zum Dr. iur. durch die Johannes Gutenberg Universität Mainz mit der Bestnote summa cum laude.

2019:

Verleihung des Förderpreises 2019 der Peregrinus Stiftung in Anerkennung der "herausragenden Dissertation" zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung.


Persönliches

Einen guten Rechtsanwalt zeichnet meiner Ansicht nach aus...

...dass er neben juristischer Fachkenntnis vor allem Empathie besitzt. Ein Rechtsanwalt muss sich in seinen Mandanten, aber auch in die Rolle des Richters und Staatsanwalts versetzen können, um eine erfolgsversprechende Beratung zu ermöglichen.

 

Meine Arbeitsdevise als Rechtsanwalt lautet...

...dass man sich gegenüber seinem Mandanten immer so verhalten sollte, wie man es von seinem eigenen Anwalt erwarten würde und zugleich bei Gerichten und Staatsanwälten als verlässlicher Verhandlungspartner gilt.

Veröffentlichungen von Fachbeiträgen (Auswahl)


2020:

"Pfändung von Corona-Soforthilfe im Strafverfahren", erschienen in Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt) 2020 S. 370 ff.

2019:

"Möglichkeiten und Grenzen des neuen Vermögensabschöpfungsrechts. Eine Untersuchung zur vorläufigen Sicherstellung und der Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft", erschienen im Berliner Wissenschaftsverlag DeGruyter, 360 Seiten.

"Vermögensabschöpfung: 10 Verteidigertipps zum Umgang mit vorläufigen Sicherungsmaßnahmen", erschienen in Praxis Steuerstrafrecht (PStR) 2019 S. 136 ff.

"Auf eine Neues: Vermögensarrest nach § 111e StPO im Steuerstrafverfahren?", erschienen in Praxis Steuerstrafrecht (PStR) 2019 S. 38 ff.

2018:

"Arrestaufhebung wegen Verfahrensverzögerung", erschienen in Praxis Steuerstrafrecht (PStR) 2018 S. 295 ff.

"Tödlicher Schusswaffeneinsatz durch die Polizei, Anmerkungen aus der Praxis nach vermehrten Pressemeldungen", erschienen in Polizei Report, Hessenausgabe, Seite variiert nach Regionalausgabe

"Die Sicherungshypothek im (Steuer-)Strafverfahren", erschienen in Praxis Steuerstrafrecht (PStR) 2018 S. 146 ff.

2016:

"Strafverfahren vermeiden", erschienen in IHK Wirtschaftsforum 2016 S. 46 f.

„Polizeibeamte nehmen sich keinen Anwalt, wenn sie nichts zu verbergen haben“, erschienen in Polizei Report 2016 (Bezirksgruppe Südhessen) S. 20 f.

2014:

Die vorläufige Sicherstellung nach §§ 111b – 111p StPO in: Löwe-Rosenberg, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, Großkommentar, 26. Auflage 2014, 3. Band.