AG Gummersbach vom 15.10.2014, Az.: 81 Ds 922 Js 2198/14-326/14, zur Frage, wie sorgsam die Staatsanwaltschaft vor Anklageerhebung ermitteln muss
Das Amtsgericht Gummersbach hat in seinem Beschluss vom 15.10.2014 entschieden, dass im Rahmen des Zwischenverfahrens keine umfangreichen Ermittlungen vorzunehmen sind, durch die der hinreichende Tatverdacht erst begründet wird. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Angeklagte befuhr mit seinem Kraftfahrzeug auf der linken Spur mit ca. 160 km/h eine Bundesautobahn. Er ließ sich dahingehend…