Wirtschaftsstrafrecht

Die wohl bekanntesten Delikte aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sind die Straftaten des Betruges, der Untreue, des Bankrotts, des Subventionsbetrugs, der Bestechung oder auch der Bestechlichkeit. Das Wirtschaftsstrafrecht ist indes deutlich umfassender. Der Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer nach § 74c GVG sind etwa noch Straftaten nach der Insolvenzordnung, dem Urhebergesetz, dem Aktiengesetz oder dem Außenwirtschaftsgesetz zugeordnet.


Die Verteidigung in einem Wirtschaftsstrafverfahren stellt völlig andere Anforderungen an einen Rechtsanwalt als die Verteidigung in einem Strafverfahren des allgemeinen Strafrechts.

Der Verteidiger im Wirtschaftsstrafverfahren muss regelmäßig umfangreiches Aktenmaterial kennen und auswerten, sich in zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragestellungen einarbeiten und dabei immer den Blick für die strafrechtliche Relevanz des vorgeworfenen Verhaltens bewahren.

Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts

Obwohl das Wirtschaftsstrafrecht Teil des Strafrechts ist, unterscheidet sich ein Wirtschaftsstrafverfahren elementar von anderen Strafverfahren. Wirtschaftsstrafverfahren beginnen für den Beschuldigten häufig mit Durchsuchungen und Beschlagnahmen, die sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich eine Belastung für den Betroffenen darstellen.

Wirtschaftsstrafverfahren sind sehr ermittlungsintensiv, sie dauern lange und die Vorwürfe werden häufig auf unzählige Beweismittel gestützt, die es als Verteidiger zu kennen und zu prüfen gilt. Eine Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht bedarf deshalb einer ganz anderen Strategie, als dies etwa bei Kapitaldelikten der Fall ist.

Rechtsanwalt Jördens

Rechtsanwalt Jördens war über 30 Jahre als Staatsanwalt im Wirtschaftsstrafrecht tätig. Er hat die Anklagen in vielen großen presserelevanten Wirtschaftsstrafverfahren vertreten. Im Bereich der Untreue hat er durch seine Verfahren maßgeblich zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beigetragen.

Aufgrund seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Staatsanwalt weiß er, wie ein Wirtschaftsstrafverfahren auf Seiten der Staatsanwaltschaft geführt wird und worauf man deshalb als Verteidiger besonders achten muss.

Rechtsanwalt Dr. Johann

Rechtsanwalt Dr. Johann hat bereits während des Studiums und Referendariats einen Schwerpunkt seiner Ausbildung im Strafrecht gesetzt. Wirtschaftsstrafrecht und Strafverteidigung gehörten zu seiner universitären Schwerpunktausbildung.

Neben seiner Tätigkeit für eine hoch angesehene Wirtschaftsstrafrechtskanzlei in Düsseldorf hat er zusammen mit Herrn Prof. Dr. Knud-Christian Hein, Wiesbaden, gearbeitet. Im Jahr 2018 wurde er von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz zum im Wirtschaftsstrafrecht hoch bedeutsamen Thema der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung mit Bestnote promoviert.

Bevor Sie sich im Wirtschaftsstrafrecht für einen Verteidiger entscheiden, sollten Sie seine Referenzen überprüfen. Nur mit dem nötigen Wissen und der Erfahrung kann ein solches Wirtschaftsstrafverfahren erfolgreich geführt werden.

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