Vermögensarrest und Beschlagnahme

Vermögensarrest und Beschlagnahme sind zwei der schärfsten strafprozessualen Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden. Der Vermögensarrest ist dabei nicht nur das praktisch wichtigere, sondern auch das im Vergleich zur Beschlagnahme noch stärker belastende Sicherungsmittel für den Betroffenen, weil damit der Zugriff auf unstrittig legal erworbene Vermögenswerte ermöglicht wird. Dabei sind die Regelungen selbst für Juristen kaum zu durchdringen.

Unberücksichtigt bleibt insgesamt, dass die Gesetzessystematik grundlegend als kompliziert anzusehen ist.

(Deutscher Anwalt Verein Stellungnahme 23/2005 S. 19.)


Der Deutsche Richterbund zweifelt daran, dass das Ziel des Gesetzgebers, die Vermögensabschöpfung zu vereinfachen, durch den Gesetzentwurf ... erreicht werden kann.

(Deutscher Richterbund Stellungnahme 19/16 S. 1.)

Verteidigungsansätze

Die Komplexität der Vermögensabschöpfung führt dazu, dass Vermögensarreste sehr häufig fehlerbehaftet sind. Gerade die obergerichtliche Rechtsprechung deutet immer wieder auf Fehler der Amts- und Landgerichten hin und hebt entsprechende Entscheidungen auf. Sie müssen sich solchen Maßnahmen also nicht ergeben, sondern sollten Ihre Möglichkeiten genau prüfen lassen. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrungen zum alten Vermögensabschöpfungsrecht wie zum neuen Vermögensabschöpfungsrecht sind wir in der Lage, auch hochkomplexe Fragen für Sie nachvollziehbar zu beantworten und Ihnen in Vermögensabschöpfungsverfahren zur Seite zu stehen. 

 

 

Unternehmensvertretung

Unternehmen geraten immer wieder mit Fragen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kontakt, denn wenn Mitarbeitern strafrechtlich relevante Vorwürfe im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit gemacht werden, sind die Unternehmen nicht selten die wirtschaftlich Begünstigten dieser Handlungen. Die Strafverfolgungsbehörden haben deshalb nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Verpflichtung, vermögensabschöpfende Maßnahmen auch beim Unternehmen durchzuführen. Das kann diese extrem belasten, etwa wenn es zu Kontoforderungspfändungen kommt. Hier ist eine fundierte, schnelle und hartnäckige Unternehmensvertretung erforderlich.

Vertretung durch Experten

Rechtsanwalt Dr. Johann ist Autor des Löwe-Rosenberg Großkommentars zu den Regelungen der Vermögensabschöpfung in der Strafprozessordnung. Er wird in dieser Funktion regelmäßig von Gerichten zitiert.

Der Senat kann offenlassen, ob er weiter daran festhält, dass … denn nach überzeugender Auffassung … (vgl. Johann in Löwe-Rosenberg, StPO, a.a.O. § 111d, Rn. 20).

OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.05.2014, Az.: 1 Ws 103/14.

Rechtsanwalt und Staatsanwalt a.D. Jördens war in seiner Zeit als Staatsanwalt über viele Jahre hinweg Ansprechpartner für Fragen der Vermögensabschöpfung bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden und hat sich in vielen Verfahren mit diesen Regelungen befasst.

 

 

Rechtstipps

Rechtsanwalt Dr. Johann veröffentlicht  regelmäßig Beiträge zum Vermögensabschöpfungsrecht. Seine Doktorarbeit zum Thema "Möglichkeiten und Grenzen des neuen Vermögensabschöpfungsrechts" befasst sich intensiv mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Sein Fachwissen gibt er außerdem als Autor der Fachzeitschrift "PStR Praxis Steuerstrafrecht" weiter, in der er regelmäßig aktuelle Entscheidung aufbereitet und für Rechtsanwälte und Steuerberater bespricht.

 

Um die Vermögensabschöpfung aber auch dem juristischen Laien verständlich zu machen, verfasst Rechtsanwalt Dr. Johann auch regelmäßig Rechtstipps zum Verhalten bei Vermögensabschöpfungsmaßnahmen. Diese können Sie hier nachlesen.