Vermögensarrest aufheben – Rechtstipp online
Einer der im Zusammenhang mit der Vermögensabschöpfung am häufigsten verwendeten Suchbegriffe bei Google lautet „Vermögensarrest aufheben“. Das ist unter Berücksichtigung der Eingriffsintensität der Maßnahme – die Strafverfolgungsbehörden können im Wege der Arrestvollziehung auf das gesamte, auch unbestritten legal erworbene Vermögen des Betroffenen zugreifen – nicht überraschend. Regelmäßig erreichen unsere Kanzlei Anfragen aus ganz Deutschland, wie man sich gegen einen Vermögensarrest zur Wehr setzen kann bzw. welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Vermögensarrest wieder aufgehoben wird.
Vor diesem Hintergrund hat Herr Rechtsanwalt Dr. Johann nunmehr einen weiteren Rechtstipp zu dieser Frage auf einem der größten deutschen Anwaltsportale veröffentlicht. Seinen Rechtstipp mit dem Titel „Vermögensarrest nach § 111e StPO aufheben; Möglichkeiten und Alternativen des Betroffenen“ finden Sie hier. Er knüpft nahtlos an einen früheren Rechtstipp mit dem Titel „Der Arrestbeschluss im Strafrecht nach § 111e StPO und was man dagegen tun kann“ an. Grundlegende Informationen zum Vermögensarrest finden Sie wiederum in dem Rechtstipp „Der Vermögensarrest im Strafrecht nach § 111e StPO„.