Vermögensarrest im Steuerstrafverfahren?
Mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung hat der Gesetzgeber versucht, ein seit Jahrzehnten umstrittenes Problem des prozessualen Steuerstrafrechts zu lösen. Dabei geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vermögensarrest zu Gunsten des Steuerfiskus ergehen darf. Hintergrund der Diskussion ist der Umstand, dass § 324 AO den Finanzbehörden ein eigenes Sicherungsinstrument zur Verfügung stellt, mit dem sie eine Steuerforderung vorläufig absichern können.
Der Gesetzgeber hat nun die Regelungen der §§ 111e Abs. 6 und 111h Abs. 2 Satz 2 StPO in das Gesetz aufgenommen, die das Verhältnis zwischen strafprozessualer und steuerrechtlicher Sicherung erklären sollen. Tatsächlich gelungen ist diese Klarstellung jedoch nicht. § 111e Abs. 6 StPO kann für beide schon bisher vertretenen Auffassungen fruchtbar gemacht werden. Die Rechtsprechung tendiert dabei zu einer Auslegung zu Gunsten der Finanzbehörden, vgl. etwa OLG Hamburg vom 26.10.2018, Az. 2 Ws 183/18, während die Literatur hiergegen Bedenken äußert, vgl. Johann PStR 2019 S. 38 ff.
Nicht selten erreichen uns Anfragen in Bezug auf das Vorgehen gegen einen Vermögensarrest im Steuerstrafverfahren. Wir haben Ihnen deshalb hierzu einen Rechtstipp verfasst und hoffen, die für Sie grundlegenden Fragen damit zu beantworten. Zum Rechtstipp.
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