201901.17
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Vermögensarrest im Steuerstrafverfahren, OLG Hamburg vom 26.10.2018, 2 Ws 183/18

Mit Beschluss vom 26.10.2018 hat der zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamburg zu einem aktuell hoch umstrittenen Problem der steuerstrafrechtlichen Praxis Stellung genommen, das hier bereits mehrfach angesprochen wurde: Es geht um die Frage, in welchem Verhältnis der strafprozessuale Vermögensarrest zur Sicherungsmöglichkeit des § 324 AO steht.

In seinem Beschluss ergänzt der Senat zunächst die nur rudimentären Ausführungen des Landgerichts zum tatsächlichen Geschehen, ehe er sich der Entscheidung der Vorinstanz in der Sache doch weitgehend anschließt. Die Entscheidung, die von Rechtsanwalt Dr. Johann in der Februarausgabe der PStR Praxis des Steuerstrafrechts auf den Seiten 38 ff. besprochen wird (hier nachzulesen), kann ebenso wie diejenige der Vorinstanz nicht überzeugen.

Zur alten Rechtslage und kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung hatte das Kammergericht Berlin deutlich Stellung zu den Voraussetzungen bezogen, unter denen Rückgewinnungshilfemaßnahmen zu Gunsten des Steuerfiskus über die Strafprozessordnung möglich sein sollten (hier nachzulesen). Es wird spannend sein zu beobachten, wie sich nicht nur das Kammergericht Berlin, sondern auch andere Oberlandesgerichte zu dieser Entscheidung positionieren.

Weitere Hinweise:

Siehe grundlegend zum Vermögensarrest die Ausführungen von Dr. Johann auf unserer Rechtstipps Seite. Zu Tipps, was man gegen einen Vermögensarrest tun kann, hier.