201809.10
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Vermögensarrest und Verfahrensverzögerung, OLG Frankfurt vom 14.06.2018, 3 Ws 425/18

Es ist in der Praxis immer wieder festzustellen, dass Strafverfolgungsbehörden Durchsuchungsbeschlüsse und Vermögensarreste vollstrecken und das Strafverfahren sodann über einen nicht unerheblichen Zeitraum nicht weiter vorangetrieben wird. So ging in der vorbezeichneten Angelegenheit offenbar auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vor, weshalb das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen entsprechenden Vermögensarrest aus Gründen der Verhältnismäßigkeit aufgehoben hat.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, die Dr. Johann in der Fachzeitschrift PStR Praxis Steuerstrafrecht 2018 S. 295 ff. (hier abrufbar) umfangreich besprochen hat, ist zu begrüßen, weil sie ausdrücklich darlegt, dass es nicht der Sinn und Zweck von vermögenssichernden Maßnahmen ist, staatlichen Zugriff auf Vermögenswerte zu nehmen und dann erst einmal abzuwarten, was geschieht. Es bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung eine gewisse Signalwirkung für weitere Verfahren in diesem Bereich hat und durch sie eine größere Sensibilisierung für die Bedürfnisse der von solcherlei Maßnahmen Betroffenen erreicht wird.

Siehe grundlegend zum Vermögensarrest die Ausführungen von Dr. Johann auf unserer Rechtstipps Seite. Zu Tipps, was man gegen einen Vermögensarrest tun kann hier.