Verwaltungsgericht Köln vom 19.11.2015, Az.: 20 K 3466/13, erkennungsdienstliche Behandlung nach Fußballspiel
Wie heute im Laufe des Tages von unterschiedlichen Medien berichtet wurde, hat sich das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 19. November 2015 mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen die Polizeibehörden die Identität einer Person feststellen dürfen.
Im Anschluss an ein Spiel der Fußballbundesliga wurde ein Fan im Bereich des Düsseldorfer Hauptbahnhofs von der Polizei aufgefordert, seinen Personalausweis so hochzuhalten, dass sein Gesicht gemeinsam mit dem Ausweis videofotografiert werden konnte. Begründet wurde diese Maßnahme mit zu erwartenden Ausschreitungen.
Der Kläger beantragte die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Identitätsfeststellung. Dies lehnte das Verwaltungsgericht unter dem Hinweis, es sei keine Identitätsfeststellung erfolgt, ab. Nach dem Sinn und Zweck der Maßnahme, habe es sich um eine erkennungsdienstliche Maßnahme gehandelt, deren Voraussetzungen allerdings nicht vorlagen, da der Kläger selbst keiner Straftat verdächtig war.
Die Entscheidung ist hoch spannend, es bleibt nun die Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung nicht zugelassen, die Beteiligten müssten nun einen entsprechenden Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.