Straftaten im Amt

Straftaten im Amt betreffen nicht nur, aber doch überwiegend Polizei- und andere Vollzugsbeamte. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, häufig aufgrund von Anzeigen wegen angeblicher Körperverletzungen im Amt, bringen regelmäßig erhebliche Belastungen für den Beamten mit sich und diskreditieren die Polizeiarbeit in den Medien. Kommt es zu einem Schusswaffeneinsatz, ist es bei vielen Staatsanwaltschaften -höchst umstrittene- Praxis, in jedem Falle ein Ermittlungsverfahren gegen den Beamten einzuleiten.
Es ist leider zu beobachten, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte in diesem Bereich zuweilen die polizeirechtlichen Vorgaben und die bestehenden Einsatzrealitäten nicht ausreichend berücksichtigen.


Ein Beispiel aus der Praxis:

Der Polizeibeamte fordert einen angetrunkenen Randalierer auf, seine Glasflasche mit Bier auf den Boden zu stellen. Dieser kommt der Aufforderung mehrfach nicht nach, so dass der Polizeibeamte sie ihm gezielt aus der Hand tritt, um ihn festnehmen zu können. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Verfahren wegen Körperverletzung im Amt ein.

Eine erfolgreiche Verteidigung muss schon im Ermittlungsverfahren beginnen. Es ist zum Beispiel oft erforderlich, schon der Staatsanwaltschaft verständlich darzulegen, warum das beanstandete Verhalten gerade aus Gründen der Eigensicherung rechtmäßig war.

Nur wer die PDV, den Inhalt der Polizeiausbildung und die besondere Rechtsprechung zur Verhältnismäßigkeit bei Polizeieinsätzen der Verwaltungsgerichte kennt, kann seinen Mandanten in solch einem Verfahren erfolgreich verteidigen. Hier sind also Spezialwissen und Erfahrung erforderlich, über die Rechtsanwalt Jördens aufgrund jahrzehntelanger beruflicher und außerberuflicher Beschäftigung mit diesen Themen, unter anderem auch als Dozent bei unterschiedlichsten polizeilichen Fortbildungsveranstaltungen, verfügt.