Opferberatung

War das Strafverfahren früher noch ausschließlich auf den Beschuldigten ausgerichtet, so stehen seit einigen Jahren dem Opfer einer Straftat im Strafverfahren immer mehr Rechte zu. Ihm soll dadurch geholfen werden, sich mit der Straftat auseinander zu setzen und materielle Schäden gering halten zu können.

Ein Beispiel:

Sie sind Opfer eines Betruges geworden und haben einen Schaden in Höhe von 10.000,00 EUR erlitten. Sie fragen sich: 'Was kann ich tun?'.


Bei bestimmten Straftaten kann das Opfer als Nebenkläger auftreten und damit aktiv am Strafprozess teilnehmen. Der Gesetzgeber stärkte die Rechte des Opfers zuletzt durch das 2. Opferrechtsreformgesetz von 2009. Weitere Möglichkeiten bieten die Rückgewinnungshilfe oder ein Adhäsionsverfahren, deren Ablauf wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch erläutern.

Zurück zum Beispiel:  

Zwar kommt eine Nebenklage nicht in Betracht, weil der Betrug kein Nebenklagedelikt ist, Sie können aber dennoch aktiv auf das Verfahren einwirken. Neben der Erstattung einer Anzeige kann gegenüber der Staatsanwaltschaft auf eine Maßnahme der sog. Rückgewinnungshilfe gedrängt werden. Diese bewirkt, dass die Staatsanwaltschaft bereits mit Eingang Ihrer Anzeige prüft, ob sie auf das Vermögen des Täters zugreift, damit dieser Ihre 10.000,00 EUR nicht verschleudern kann.

Dr. Johann & Jördens Rechtsanwälte

Als Autor des Löwe-Rosenberg Großkommentars im Bereich der Rückgewinnungshilfe wird Rechtsanwalt Dr. Johann regelmäßig von Gerichten und Fachbüchern zitiert. Er weiß genau, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Staatsanwaltschaft für Sie erfolgsversprechend handeln kann.

In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Jördens, der jahrelang Ansprechpartner innerhalb der Staatsanwaltschaft Wiesbaden zu Fragen der Rückgewinnungshilfe war, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte jederzeit für alle Fragen der Opferberatung zur Verfügung.