Vorlagebeschluss zur Wertersatzeinziehung im Jugendstrafrecht
Mit seinem Beschluss vom 08. Juli 2020, Az. 1 StR 467/18, hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs dem Großen Senat für Strafsachen am Bundesgerichtshof die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Einziehung des Wertes von Taterträgen nach §73c Satz 1 StGB im Jugendstrafverfahren im Ermessen des Tatgerichts steht. Der Streit zwischen den Strafsenaten am Bundesgerichtshof…