201809.10
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Vermögensarrest und Verfahrensverzögerung, OLG Frankfurt vom 14.06.2018, 3 Ws 425/18

Es ist in der Praxis immer wieder festzustellen, dass Strafverfolgungsbehörden Durchsuchungsbeschlüsse und Vermögensarreste vollstrecken und das Strafverfahren sodann über einen nicht unerheblichen Zeitraum nicht weiter vorangetrieben wird. So ging in der vorbezeichneten Angelegenheit offenbar auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vor, weshalb das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen entsprechenden Vermögensarrest aus Gründen der Verhältnismäßigkeit aufgehoben…