Bundesgerichtshof Beschluss vom 03. November 2015, Az.: 4 StR 403/15, zu § 73c Abs. 1 StGB
Mit Beschluss vom 3. November 2015 hat sich der Bundesgerichtshof wieder einmal mit dem Urteil eines Landgerichts befassen müssen, bei dem die Feststellungen nach § 111i Abs 2 StPO fehlerhaft waren. Das Landgericht hatte „festgestellt, dass wegen eines Geldbetrages in Höhe von …, den der Angeklagte aus der Tat erlangt hat, abzüglich am … gezahlter…,…