201501.29
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AG Gummersbach vom 15.10.2014, Az.: 81 Ds 922 Js 2198/14-326/14, zur Frage, wie sorgsam die Staatsanwaltschaft vor Anklageerhebung ermitteln muss

Das Amtsgericht Gummersbach hat in seinem Beschluss vom 15.10.2014 entschieden, dass im Rahmen des Zwischenverfahrens keine umfangreichen Ermittlungen vorzunehmen sind, durch die der hinreichende Tatverdacht erst begründet wird. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Angeklagte befuhr mit seinem Kraftfahrzeug auf der linken Spur mit ca. 160 km/h eine Bundesautobahn. Er ließ sich dahingehend…

201501.15
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OLG Hamm Beschluss vom 02. September 2014, Az. 1 Ws 259/14 zur Statthaftigkeit einer Beschwerde und zur Zuständigkeit nach § 111i Abs. 2 bis 4

Mit seinem Beschluss vom 02. September 2014 hat sich das OLG Hamm zunächst zur Frage der Statthaftigkeit einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung einer Rechtspflegerin des Landgerichts Dortmund und anschließend, obiter dictum, zur Zuständigkeit für Entscheidungen nach § 111g im Anschluss an eine Entscheidung nach § 111i Abs. 2 bis 4 StPO geäußert. Das…

201501.13
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BGH Beschluss vom 15.10.2014, Az.: 3 StR 321/14 zur Tenorierung von Einziehungsanordnungen

Mit einem Beschluss vom 15.10.2014 hat sich der Bundesgerichtshof zu den Anforderungen des Urteilstenors bei Einziehung und Verfall geäußert und seine Rechtssprechung zum Verhältnis von Verfall und erweitertem Verfall wiederholt. Das Landgericht hatte die Einziehung „der sichergestellten Handelsutensilien“, der „sichergestellten Mobiltelefone“ sowie den Verfall von 570,00 EUR angeordnet. Hiergegen wandte sich der Angeklagte mit seiner…

201501.12
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AG Emmendingen, Urteil vom 08.07.2014, Az.: 5 Cs 350 Js 30429/13 zur Frage, ob eine ausdrucksstarke Wortwahl eine Beleidigung darstellt

Das Amtsgericht Emmendingen hat in seinem Urteil vom 08.07.2014, Az.: 5 Cs 350 Js 30429/13 entschieden, dass die Aussage: „Das ist doch Korinthenkackerei!“ von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt ist. Der Entscheidung des Amtsgerichts lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Strafbefehl vom 22.11.2013 war dem Angeklagten eine Beleidigung zur Last gelegt worden. Er soll einen Gemeindevollzugsbeamten,…