201410.23
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OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2014, Az.: 3 Ws 253/14 zur Statthaftigkeit der Beschwerde nach § 111i Abs. 3 StPO

Mit einem Beschluss vom 04.09.2014 hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass gegen Entscheidungen nach § 111i Abs. 3 StPO das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft und Beschwerdegericht das Oberlandesgericht sei. Zu dieser Rechtsfrage hatte sich bisher nur das OLG Bamberg in NStZ 2010 348 inzidenter geäußert. Warum die Entscheidung im Ergebnis richtig, in der Begründung aber…