Dr. Johann & Jördens Rechtsanwälte ist eine im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätige Kanzlei, in der wir höchsten Wert auf die individuelle, schnelle und fundierte Betreuung unserer Mandanten legen. Neben dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht beraten wir Sie auch in ausgewählten Bereichen des allgemeinen Strafrechts oder wegen Straftaten im Amt.
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Eine besondere Expertise unserer Kanzlei liegt bei Fragen der Vermögensabschöpfung in Form von Beschlagnahme und Vermögensarrest zur Sicherung einer späteren Einziehungsanordnung. Hier beraten wir Beschuldigte und Nebenbeteiligte, Privatpersonen und Unternehmen.
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Unsere Mandanten profitieren von der über 34-jährigen Erfahrung, die Rechtsanwalt Jördens als Staatsanwalt und Strafverfolger gesammelt hat, sowie von der praktischen und wissenschaftlichen Erfahrung von Rechtsanwalt Dr. Johann, die er in über 12 Jahren in verschiedenen Kanzleien, als Doktorand, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität und Kommentator des Löwe-Rosenberg Großkommentars zur Strafprozessordnung erworben hat.
Persönliche Betreuung
Wir sind keine Großkanzlei, sondern eine Boutique. Wir pflegen ein vertrauensvolles Verhältnis zu unseren Mandanten und unser Team betreut Sie gerne ganz individuell.
Kosten
Dr. Johann & Jördens Rechtsanwälte bietet ganz unterschiedliche Vergütungsmodelle an. Von kostenloser Erstberatung bis zur Honorarvereinbarung. Hier erfahren Sie mehr zu unserer Bezahlung.
Anfahrt
Unseren Kanzleisitz haben wir bewusst verkehrsgünstig für Sie gelegt. In wenigen Minuten erreichen Sie uns von der A 66 kommend über die Frankfurter Straße direkt gegenüber des alten Museums und des Rhein Main Congress Zentrums. Dort können Sie auch bequem parken, die Parkkosten übernehmen wir für Sie.
Aktuelles rund um das Strafrecht
8Jul
Dritteinziehung nur bei Verschleierungs- oder Entziehungsabsicht
In der Praxis der Vermögensabschöpfung kommt es regelmäßig vor, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht nur auf das Vermögen des potentiellen Täters, sondern auch auf jenes seiner Familienangehörigen oder ihm zuzuordnender juristischer Personen zugreifen. Die Regelung in...